Krankenversicherung gesetzliche, allgemeiner u. ermäßigter Beitragssatz

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Ab dem 01-01-2009 gilt für alle Krankenkassen ein allgemeiner, einheitlicher Beitragssatz. Ab diesem Zeitpunkt wurde auch die allgemeine Krankenversicherungspflicht, die für alle gilt, eingeführt.

Für das Jahr beträgt dieser allgemeine Beitragssatz 14,6 % . 
Für Versicherte die keinen Anspruch auf Krankengeld haben, gilt ein ermäßigter Beitragssatz von 14,0 %.

Zum allgemeinen Beitragssatz wird dem gesetzlich Versicherten noch der Zusatzbeitrag in Rechnung gestellt. Dieser ist von Kasse zu Kasse unterschiedlich.


👁 Siehe auch: Krankenversicherung gesetzliche, Zusatzbeitrag

miniatur Alle Einträge zur gesetzlichen Krankenversicherung anzeigen

Schlagwort: allgemeiner Beitragssatz, ermäßigter Beitragssatz