Krankenversicherung gesetzliche, allgemeiner u. ermäßigter Beitragssatz: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 19. Februar 2017, 20:46 Uhr

Ab dem 01-01-2009 gilt für alle Krankenkassen ein allgemeiner, einheitlicher Beitragssatz. Ab diesem Zeitpunkt wurde auch die Krankenversicherungspflicht für alle Bürger eingeführt.

Für das Jahr beträgt dieser allgemeine Beitragssatz 14,6 % . 
Für Versicherte die keinen Anspruch auf Krankengeld haben, gilt ein ermäßigter Beitragssatz von 14,0 %.

Zum allgemeinen Beitragssatz wird dem gesetzlich Versicherten noch der Zusatzbeitrag in Rechnung gestellt. Dieser ist von Kasse zu Kasse unterschiedlich.


👁 Siehe auch: Krankenversicherung gesetzliche, Zusatzbeitrag

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Schlagwort: allgemeiner Beitragssatz, ermäßigter Beitragssatz