Krankenversicherung gesetzliche, allgemeiner u. ermäßigter Beitragssatz: Unterschied zwischen den Versionen

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Ab diesem Zeitpunkt wurde auch die Krankenversicherungspflicht für alle Bürger eingeführt.
Ab diesem Zeitpunkt wurde auch die Krankenversicherungspflicht für alle Bürger eingeführt.
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  Für Versicherte die '''keinen Anspruch auf Krankengeld haben, gilt ein ermäßigter Beitragssatz von'''{{#var:2.8}} 14 %.<br />


Zum allgemeinen Beitragssatz wird dem gesetzlich Versicherten '''noch der Zusatzbeitrag in Rechnung gestellt'''. Dieser ist von Kasse zu Kasse unterschiedlich.<br />
Zum allgemeinen Beitragssatz wird dem gesetzlich Versicherten '''noch der Zusatzbeitrag in Rechnung gestellt'''. Dieser ist von Kasse zu Kasse unterschiedlich.<br />

Version vom 19. Februar 2017, 20:35 Uhr

Ab dem 01-01-2009 gilt für alle Krankenkassen ein allgemeiner, einheitlicher Beitragssatz. Ab diesem Zeitpunkt wurde auch die Krankenversicherungspflicht für alle Bürger eingeführt.

Für das Jahr beträgt dieser allgemeine Beitragssatz 14,6 % . 
Für Versicherte die keinen Anspruch auf Krankengeld haben, gilt ein ermäßigter Beitragssatz von 14 %.

Zum allgemeinen Beitragssatz wird dem gesetzlich Versicherten noch der Zusatzbeitrag in Rechnung gestellt. Dieser ist von Kasse zu Kasse unterschiedlich.


👁 Siehe auch: Krankenversicherung gesetzliche, Zusatzbeitrag

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Schlagwort: allgemeiner Beitragssatz, ermäßigter Beitragssatz