Krankenversicherung gesetzliche, allgemeiner u. ermäßigter Beitragssatz: Unterschied zwischen den Versionen

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Ab dem 01-01-2009 gilt für '''alle Krankenkassen ein allgemeiner, einheitlicher Beitragssatz.
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Ab dem 01-01-2009 gilt für '''alle Krankenkassen ein allgemeiner, einheitlicher Beitragssatz.'''
Ab diesem Zeitpunkt wurde auch die Krankenversicherungspflicht für alle Bürger eingeführt.
Ab diesem Zeitpunkt wurde auch die Krankenversicherungspflicht für alle Bürger eingeführt.
  Für das Jahr XXX beträgt dieser allgemeine Beitragssatz XXX14,6 % .  
  Für das Jahr {{#var:lfd.Jahr}}beträgt dieser allgemeine Beitragssatz {{#var:2.5}}14,6 % .  
  Für Versicherte die '''keinen Anspruch auf Krankengeld haben, gilt ein ermäßigter Beitragssatz von''' XXX14 %.<br />
  Für Versicherte die '''keinen Anspruch auf Krankengeld haben, gilt ein ermäßigter Beitragssatz von'''{{#var:2.8}}%.<br />


Zum allgemeinen Beitragssatz wird dem gesetzlich Versicherten '''noch der Zusatzbeitrag in Rechnung gestellt'''. Dieser ist von Kasse zu Kasse unterschiedlich.<br />
Zum allgemeinen Beitragssatz wird dem gesetzlich Versicherten '''noch der Zusatzbeitrag in Rechnung gestellt'''. Dieser ist von Kasse zu Kasse unterschiedlich.<br />

Version vom 19. Februar 2017, 20:26 Uhr












































Ab dem 01-01-2009 gilt für alle Krankenkassen ein allgemeiner, einheitlicher Beitragssatz. Ab diesem Zeitpunkt wurde auch die Krankenversicherungspflicht für alle Bürger eingeführt.

Für das Jahr 2017beträgt dieser allgemeine Beitragssatz 14,6 %14,6 % . 
Für Versicherte die keinen Anspruch auf Krankengeld haben, gilt ein ermäßigter Beitragssatz von14,0 %%.

Zum allgemeinen Beitragssatz wird dem gesetzlich Versicherten noch der Zusatzbeitrag in Rechnung gestellt. Dieser ist von Kasse zu Kasse unterschiedlich.


👁 Siehe auch: Krankenversicherung gesetzliche, Zusatzbeitrag

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Schlagwort: allgemeiner Beitragssatz, ermäßigter Beitragssatz