Krankenversicherung gesetzliche, allgemeiner u. ermäßigter Beitragssatz: Unterschied zwischen den Versionen

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Ab dem 01-01-2009 gilt für '''alle Krankenkassen ein allgemeiner, einheitlicher Beitragssatz.'''
Ab dem 01-01-2009 gilt für '''alle Krankenkassen ein allgemeiner, einheitlicher Beitragssatz.'''
Ab diesem Zeitpunkt wurde auch die allgemeine Krankenversicherungspflicht, die für alle gilt, eingeführt.
Ab diesem Zeitpunkt wurde auch die allgemeine Krankenversicherungspflicht, die für alle gilt, eingeführt.
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Version vom 28. Januar 2020, 10:37 Uhr

Ab dem 01-01-2009 gilt für alle Krankenkassen ein allgemeiner, einheitlicher Beitragssatz. Ab diesem Zeitpunkt wurde auch die allgemeine Krankenversicherungspflicht, die für alle gilt, eingeführt. Für das Jahr beträgt dieser allgemeine Beitragssatz 14,6 % .

Für Versicherte die keinen Anspruch auf Krankengeld haben, gilt ein ermäßigter Beitragssatz von 14,0 %.


Zum allgemeinen Beitragssatz wird dem gesetzlich Versicherten noch der Zusatzbeitrag in Rechnung gestellt. Dieser ist von Kasse zu Kasse unterschiedlich.


👁 Siehe auch: Krankenversicherung gesetzliche, Zusatzbeitrag
Schlagwort: alle Krankenkassen, alle gesetzlichen Krankenkassen, Liste aller Krankenkassen, Listung Krankenkassen, Krankenkassenliste


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