Krankenversicherung gesetzliche, allgemeiner u. ermäßigter Beitragssatz: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 4: Zeile 4:
  Für das Jahr <onlyinclude>{{#var:lfd.Jahr}}beträgt dieser allgemeine Beitragssatz <onlyinclude>{{#var:2.5}}14,6 % .  
  Für das Jahr <onlyinclude>{{#var:lfd.Jahr}}beträgt dieser allgemeine Beitragssatz <onlyinclude>{{#var:2.5}}14,6 % .  
  Für Versicherte die '''keinen Anspruch auf Krankengeld haben, gilt ein ermäßigter Beitragssatz von'''{{#var:2.8}} 14,0 %.<br />
  Für Versicherte die '''keinen Anspruch auf Krankengeld haben, gilt ein ermäßigter Beitragssatz von'''{{#var:2.8}} 14,0 %.<br />


Zum allgemeinen Beitragssatz wird dem gesetzlich Versicherten '''noch der Zusatzbeitrag in Rechnung gestellt'''. Dieser ist von Kasse zu Kasse unterschiedlich.<br />
Zum allgemeinen Beitragssatz wird dem gesetzlich Versicherten '''noch der Zusatzbeitrag in Rechnung gestellt'''. Dieser ist von Kasse zu Kasse unterschiedlich.<br />

Version vom 25. Dezember 2017, 22:55 Uhr

Ab dem 01-01-2009 gilt für alle Krankenkassen ein allgemeiner, einheitlicher Beitragssatz. Ab diesem Zeitpunkt wurde auch die allgemeine Krankenversicherungspflicht, die für alle gilt, eingeführt.

Für das Jahr beträgt dieser allgemeine Beitragssatz 14,6 % . 
Für Versicherte die keinen Anspruch auf Krankengeld haben, gilt ein ermäßigter Beitragssatz von 14,0 %.


Zum allgemeinen Beitragssatz wird dem gesetzlich Versicherten noch der Zusatzbeitrag in Rechnung gestellt. Dieser ist von Kasse zu Kasse unterschiedlich.


👁 Siehe auch: Krankenversicherung gesetzliche, Zusatzbeitrag
Alle Einträge zur gesetzlichen Krankenversicherung anzeigen
Schlagwort: allgemeiner Beitragssatz, ermäßigter Beitragssatz