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Krankenversicherung gesetzliche, Zuzahlungen: Unterschied zwischen den Versionen

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'''NEWS: 30-03-2018''' / Zum 01-04-2018 wurden für eine Vielzahl von verschreibungspflichtigen Arzeneien erneut die Höchstbeträge angehoben. D.h. für den gesetzlich Versicherten Kranken ergibt sich eine erneute Mehrbelastung!
01-04-2018 / Für eine Vielzahl von verschreibungspflichtigen Arzeneien erneut die Höchstbeträge angehoben. D.h. für den gesetzlich Versicherten Kranken ergeben sich erneut Mehrbelastungen.




 
11-09-2017 / Die Zuzahlungen der gesetzlichen Krankenkassen steigen. Mit mindestens durchschnittlich 448 €  wurden die gesetzlich Versicherten im Jahr 2016 an den Krankheitskosten beteiligt. Die macht eine Steigerung von 30 % in den letzten fünf Jahren aus. Die Zuzahlungen erfolgten bei Medikamenten, dem Zahnarzt, beim Heilpraktiker, für Naturheilkunde, dem Krankenhaus, für Physiotherapie, Massagen, Arzt u. Facharzt. Kosten, Zuzahlungen für Sehhilfen und Zahnbehandlungen sind hierin nicht enthalten, da keine eindeutige Trennung zwischen den Aufwendungen für medizinisch notwendige Behandlung und Kosten, die dem kosmetischen Bereich zuzuordnen waren, vorgenommen werden konnte. Sehhilfen schlugen mit durchschnittlich 336 € bei den Betroffenen zu Buche und für kieferorthopädische Massnahmen fielen nochmals 777 € an.<br />
'''NEWS: 11-09-2017''' / Die Zuzahlungen der gesetzlichen Krankenkassen steigen. Mit mindestens durchschnittlich 448 €  wurden die gesetzlich Versicherten im Jahr 2016 an den Krankheitskosten beteiligt. Die macht eine Steigerung von 30 % in den letzten fünf Jahren aus. Die Zuzahlungen erfolgten bei Medikamenten, dem Zahnarzt, beim Heilpraktiker, für Naturheilkunde, dem Krankenhaus, für Physiotherapie, Massagen, Arzt u. Facharzt. Kosten, Zuzahlungen für Sehhilfen und Zahnbehandlungen sind hierin nicht enthalten, da keine eindeutige Trennung zwischen den Aufwendungen für medizinisch notwendige Behandlung und Kosten, die dem kosmetischen Bereich zuzuordnen waren, vorgenommen werden konnte. Sehhilfen schlugen mit durchschnittlich 336 € bei den Betroffenen zu Buche und für kieferorthopädische Massnahmen fielen nochmals 777 € an.<br />


Quelle: Meinungsforschungsinstitut TNS, Befragte: 1195 GKV Versicherte<br />
Quelle: Meinungsforschungsinstitut TNS, Befragte: 1195 GKV Versicherte<br />
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Durch die gesetzliche Festzuschussregelung liegt die Zuzahlung des Versicherten meistens über {{#var:24.6}} % der tatsächlich anfallenden Kosten. Je besser die Zahnersatzversorgung umso höher der Kostenanteil.<br />  
Durch die gesetzliche Festzuschussregelung liegt die Zuzahlung des Versicherten meistens über {{#var:24.6}} % der tatsächlich anfallenden Kosten. Je besser die Zahnersatzversorgung umso höher der Kostenanteil.<br />  


👁  Siehe auch: [[Krankenversicherung gesetzliche, Zahnersatz]]
 
Siehe auch<br>
[[Krankenversicherung gesetzliche, Zahnersatz]]


   
   
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Um die finanzielle Belastung in Grenzen zu halten, ist die Höhe der Zuzahlungen auf {{#var:24.4}} % des Bruttoeinkommens beschränkt. Bei chronisch kranken Patienten liegt die Belastungsgrenze bei {{#var:24.7}} % des Bruttoeinkommens. Ist die Belastungsgrenze erreicht, wird eine Bescheinigung von der gesetzlichen Krankenkasse erstellt, aus der hervorgeht, dass der Patient von allen Zuzahlungen für den Rest des Jahres befreit ist.<br />
Um die finanzielle Belastung in Grenzen zu halten, ist die Höhe der Zuzahlungen auf {{#var:24.4}} % des Bruttoeinkommens beschränkt. Bei chronisch kranken Patienten liegt die Belastungsgrenze bei {{#var:24.7}} % des Bruttoeinkommens. Ist die Belastungsgrenze erreicht, wird eine Bescheinigung von der gesetzlichen Krankenkasse erstellt, aus der hervorgeht, dass der Patient von allen Zuzahlungen für den Rest des Jahres befreit ist.<br />


👁 Siehe auch: [[Krankenversicherung gesetzliche, Arzneimittel Festbeträge]]  <br />
Siehe auch
Schlagwort: Zuzahlung gesetzliche Krankenkassen, Zuzahlungen GKV<br />
[[Krankenversicherung gesetzliche, Arzneimittel Festbeträge]]  <br />
[[Krankenversicherung gesetzliche, Beitragsentwicklung bis 2021]]  <br />
 
 
 
 
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'''Anschrift''' <br />
Versicherungsvergleich.de<br />
Versicherungsmakler OHG<br />
Winkelweg 2<br />
D - 82211 Herrsching<br />
 
 
'''Kontakt Geschäftsführung'''<br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119 <br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de <br> 
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:  <br>
 
 
'''vertretungsberechtigte Geschäftsführer<br />'''
Brigitte Smieskol <br />
Volker Hahn<br>
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 






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Zuzahlung gesetzliche Krankenkassen, Zuzahlungen GKV<br />


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