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Krankenversicherung gesetzliche, Zuzahlungen: Unterschied zwischen den Versionen

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* '''Arzneimittel, Hilfsmittel, Fahrkosten, § 33 SGB V'''
* '''Arzneimittel, Hilfsmittel, Fahrkosten, § 33 SGB V'''
Kostenanteil {{#var:24.1}}10 %, mind. 5 € und höchstens 10 €, nicht mehr als die Kosten des Mittels.
Kostenanteil {{#var:24.1}} %, mind. {{#var:24.2}} € und höchstens {{#var:24.3}} €, nicht mehr als die Kosten des Mittels.
* '''Soziotherapie § 37a SGB V'''
* '''Soziotherapie § 37a SGB V'''
Kostenanteil, es wird auf § 61 SGBV verwiesen.
Kostenanteil, es wird auf § 61 SGBV verwiesen.
* '''Bei Arzneimitteln mit Festbetragsregelung''' fällt eine Mehrzuzahlung an, wenn der Apothekenverkaufspreis den Festbetrag übersteigt: Die Differenz zwischen Festbetrag und Apothekenverkaufspreis zahlt der Versicherte selbst.
* '''Bei Arzneimitteln mit Festbetragsregelung''' fällt eine Mehrzuzahlung an, wenn der Apothekenverkaufspreis den Festbetrag übersteigt: Die Differenz zwischen Festbetrag und Apothekenverkaufspreis zahlt der Versicherte selbst.
* '''Heilmittel, häusliche Krankenpflege'''
* '''Heilmittel, häusliche Krankenpflege'''
Kostenanteil 10 Prozent sowie 10 Euro je Verordnung, bei häuslicher Krankenpflege für die ersten 28 Tage der Inanspruchnahme im Kalenderjahr
Kostenanteil {{#var:24.1}} Prozent sowie {{#var:24.3}} Euro je Verordnung, bei häuslicher Krankenpflege für die ersten 28 Tage der Inanspruchnahme im Kalenderjahr
* '''Krankenhausbehandlung'''  
* '''Krankenhausbehandlung'''  
Kostenanteil 10 Euro je Kalendertag, maximal 28 Tage je Kalenderjahr
Kostenanteil {{#var:24.3}} Euro je Kalendertag, maximal 28 Tage je Kalenderjahr
* '''Fahrtkosten'''
* '''Fahrtkosten'''
Sind vorab genehmigungspflichtig! Kostenanteil 10 %, mind. 5 € und höchstens 10 €.
Sind vorab genehmigungspflichtig! Kostenanteil 10 %, mind. 5 € und höchstens 10 €.
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