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Krankenversicherung gesetzliche, Wechsel GKV zur GKV: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Ab 01-01-2021'''<br />
Der Kassenwechsel ist seit dem 01-01-2021 deutlich vereinfacht worden. Eine Kündigung seitens des Versicherten ist nicht mehr erforderlich! Nach Antragstellung bei defrneuen Kasse übernimmt diese alle Formalitäten.
Geändert wurde auch die Mindestvertragsdauer, sie wurde von 18 Monaten auf 12 Monate verkürzt.
'''Bis 31-12-2020'''<br />
Sie haben ein Krankenkassenwahlrecht. Besteht der Wunsch, die gesetzliche Krankenkasse zu wechseln, dann kann ein Aufnahmeantrag bei der neuen gesetzlichen Krankenkasse angefordert werden. '''Die Mitgliedschaft bei der alten Krankenkasse muss spätestens zwei Monate vor dem geplanten Wechseltermin gekündigt werden.''' Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, am besten per Einschreiben.<br />
Sie haben ein Krankenkassenwahlrecht. Besteht der Wunsch, die gesetzliche Krankenkasse zu wechseln, dann kann ein Aufnahmeantrag bei der neuen gesetzlichen Krankenkasse angefordert werden. '''Die Mitgliedschaft bei der alten Krankenkasse muss spätestens zwei Monate vor dem geplanten Wechseltermin gekündigt werden.''' Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, am besten per Einschreiben.<br />


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