Krankenversicherung gesetzliche, Such- u. Bergungskosten: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt keine Kosten für Such-, Bergungsaktionen und den Lawineneisatz.'''
'''Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt keine Kosten für Such-, Bergungsaktionen und den Lawineneisatz.'''
Der Versicherte muss die Kosten selbst tragen. Für Wanderer, Bergsteiger, Höhlenbegeher und Skifahrer kann dies sehr teuer werden.
Der Versicherte muss die Kosten selbst tragen. Für Wanderer, Bergsteiger, Höhlenbegeher und Skifahrer kann dies sehr teuer werden. Ein einstündiger Einsatz der bayerischen Bergwacht kostet ca. € 1.000.<br />


  Es empfiehlt sich die private Unfallversicherung, nur diese bietet den finanziellen Ausgleich im Schadenfall. Auch der Hubschrauberrettungseinsatz ist mit versicherbar.
  Es empfiehlt sich die private Unfallversicherung, nur diese bietet den finanziellen Ausgleich im Schadenfall. Auch der Hubschrauberrettungseinsatz ist mit versicherbar.

Version vom 18. Januar 2017, 11:12 Uhr

Krankenversicherung gesetzliche, Such- u. Bergungskosten

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt keine Kosten für Such-, Bergungsaktionen und den Lawineneisatz. Der Versicherte muss die Kosten selbst tragen. Für Wanderer, Bergsteiger, Höhlenbegeher und Skifahrer kann dies sehr teuer werden. Ein einstündiger Einsatz der bayerischen Bergwacht kostet ca. € 1.000.

Es empfiehlt sich die private Unfallversicherung, nur diese bietet den finanziellen Ausgleich im Schadenfall. Auch der Hubschrauberrettungseinsatz ist mit versicherbar.

Siehe auch: Unfallversicherung private, Leistungen

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