Krankenversicherung gesetzliche, Such- u. Bergungskosten: Unterschied zwischen den Versionen

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Krankenversicherung gesetzliche, Such- u. Bergungskosten<br />


'''Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt keine Kosten für Such-, Bergungsaktionen und den Lawineneisatz.'''
'''Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt keine Kosten für Such-, Bergungsaktionen und den Lawineneisatz.'''
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  Es empfiehlt sich die private Unfallversicherung, nur diese bietet den finanziellen Ausgleich im Schadenfall. Auch der Hubschrauberrettungseinsatz ist mit versicherbar.
  Es empfiehlt sich die private Unfallversicherung, nur diese bietet den finanziellen Ausgleich im Schadenfall. Auch der Hubschrauberrettungseinsatz ist mit versicherbar.
   
   
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Aktuelle Version vom 28. Dezember 2017, 08:40 Uhr

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt keine Kosten für Such-, Bergungsaktionen und den Lawineneisatz. Der Versicherte muss die Kosten selbst tragen. Für Wanderer, Bergsteiger, Höhlenbegeher und Skifahrer kann dies sehr teuer werden. Ein einstündiger Einsatz der bayerischen Bergwacht kostet ca. € 1.000.

Es empfiehlt sich die private Unfallversicherung, nur diese bietet den finanziellen Ausgleich im Schadenfall. Auch der Hubschrauberrettungseinsatz ist mit versicherbar.

👁 Siehe auch: Unfallversicherung private, versicherte Leistungen
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