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:Der Antrag auf Befreiung von der Krankenversicherungspflicht kann innerhalb der ersten 3 Monate nach der Immatrikulation gestellt werden. Die Bewilligung der Befreiung wirkt rückwirkend für den gesamten Zeitraum von der Versicherungspflicht an. Wurden Leistungen bereits in Anspruch genommen, so gilt die Befreiung ab der Antragsstellung auf Befreiung. | :Der Antrag auf Befreiung von der Krankenversicherungspflicht kann innerhalb der ersten 3 Monate nach der Immatrikulation gestellt werden. Die Bewilligung der Befreiung wirkt rückwirkend für den gesamten Zeitraum von der Versicherungspflicht an. Wurden Leistungen bereits in Anspruch genommen, so gilt die Befreiung ab der Antragsstellung auf Befreiung. | ||
* '''Einflussfaktoren auf die Befreiung: Studentenjob''' | * '''Einflussfaktoren auf die Befreiung: Studentenjob''' | ||
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* '''Beitragsübersicht für Studenten in der | * '''Beitragsübersicht für Studenten in der gesetzlichen Krankenversicherung ''' | ||
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