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Krankenversicherung gesetzliche, Rentner: Unterschied zwischen den Versionen

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- Zeiten einer gesetzlichen Krankenversicherung im Ausland – Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums und Staaten mit Sozialversicherungsabkommen – sind anrechenbar.<br />
- Zeiten einer gesetzlichen Krankenversicherung im Ausland – Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums und Staaten mit Sozialversicherungsabkommen – sind anrechenbar.<br />
   
   
Andere Personengruppen, wie z.B. Künstler, unterliegen besonderen Regelungen.  
Andere Personengruppen, wie z.B. Künstler, unterliegen besonderen Regelungen.  
Werden die o.g. Voraussetzungen nicht erfüllt, kann evtl. als freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung beitreten oder aber sich privat krankenversichern.
Werden die o.g. Voraussetzungen nicht erfüllt, kann evtl. als freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung beitreten oder aber sich privat krankenversichern.
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Der Beitragssatz zur KVdR richtet sich nach dem allgemeinen Beitragssatz zur Krankenversicherung. Als Berechnungsobergrenze gilt analog die Beitragsbemessungsgrenze zur Krankenversicherung. Hierbei wird das Einkommen des Rentners herangezogen. Das Einkommen setzt sich zusammen aus der gesetzlichen Rente, evtl. Vorsorgebezüge und evtl. Arbeitseinkommen.  
Der Beitragssatz zur KVdR richtet sich nach dem allgemeinen Beitragssatz zur Krankenversicherung. Als Berechnungsobergrenze gilt analog die Beitragsbemessungsgrenze zur Krankenversicherung. Hierbei wird das Einkommen des Rentners herangezogen. Das Einkommen setzt sich zusammen aus der gesetzlichen Rente, evtl. Vorsorgebezüge und evtl. Arbeitseinkommen.  
Bei freiwillig Versicherten Mitglieder werden zusätzlich Zinserträge, Mieterträge und sonstige beitragspflichtige Einnahmen bei der Beitragsermittlung berücksichtigt.
Bei freiwillig Versicherten Mitglieder werden zusätzlich Zinserträge, Mieterträge und sonstige beitragspflichtige Einnahmen bei der Beitragsermittlung berücksichtigt.
Zum allgemeinen Beitragssatz zur Krankenversicherung kann ein kassenindividueller Zusatzbeitrag erhoben werden.
Zum allgemeinen Beitragssatz zur Krankenversicherung kann ein kassenindividueller Zusatzbeitrag erhoben werden.<br />




* '''Pflichtmitgliedschaft in der KVdR''<br />
* '''Pflichtmitgliedschaft in der KVdR''<br />
In der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) sind alle Personen pflichtversichert, die eine gesetzliche Rente beziehen. Jedoch wird nicht jeder Rentner automatisch Pflichtmitglied in der KVdR. Hierbei sind einige Voraussetzungen zu erfüllen. Wer erwerbstätig war, muss in der zweiten Hälfte der Zeit der Erwerbstätigkeit mindestens zu 90 % gesetzlich versichert gewesen sein – als Pflichtmitglied oder als freiwilliges Mitglied. Zeiten der Familienversicherung und Versicherungszeiten in der ehemaligen DDR sind anrechenbar. Ebenso sind Zeiten in eine gesetzlichen Krankenversicherung im Ausland, bei Ländern mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, anrechenbar.
In der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) sind alle Personen pflichtversichert, die eine gesetzliche Rente beziehen. Jedoch wird nicht jeder Rentner automatisch Pflichtmitglied in der KVdR. Hierbei sind einige Voraussetzungen zu erfüllen. Wer erwerbstätig war, muss in der zweiten Hälfte der Zeit der Erwerbstätigkeit mindestens zu 90 % gesetzlich versichert gewesen sein – als Pflichtmitglied oder als freiwilliges Mitglied. Zeiten der Familienversicherung und Versicherungszeiten in der ehemaligen DDR sind anrechenbar. Ebenso sind Zeiten in eine gesetzlichen Krankenversicherung im Ausland, bei Ländern mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, anrechenbar.
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