Krankenversicherung gesetzliche, Mutterschaftsgeld: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(Die Seite wurde neu angelegt: „Krankenversicherung gesetzliche, Mutterschaftsgeld<br /> '''Gesetzlich krankenversicherte Frauen''' haben während des Mutterschutzes einen Anspruch von 13 E…“)
 
Zeile 1: Zeile 1:
Krankenversicherung gesetzliche, Mutterschaftsgeld<br />
 


'''Gesetzlich krankenversicherte Frauen'''  haben während des Mutterschutzes einen Anspruch von 13 Euro täglich. Der Mutterschutz beginnt vier Wochen vor dem vorausgesagten Geburtstermin. Er endet acht Wochen nach der Geburt.<br />
'''Gesetzlich krankenversicherte Frauen'''  haben während des Mutterschutzes einen Anspruch von 13 Euro täglich. Der Mutterschutz beginnt vier Wochen vor dem vorausgesagten Geburtstermin. Er endet acht Wochen nach der Geburt.<br />

Version vom 11. Februar 2017, 10:38 Uhr


Gesetzlich krankenversicherte Frauen haben während des Mutterschutzes einen Anspruch von 13 Euro täglich. Der Mutterschutz beginnt vier Wochen vor dem vorausgesagten Geburtstermin. Er endet acht Wochen nach der Geburt.

Für privat versicherte Frauen besteht Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Für jeden Kalendertag werden 13 €, monatlich 210 € gezahlt.


Das Mutterschaftsgeld ist bei der Mutterschaftsgeldstelle des Bundesversicherungsamtes in Bonn zu beantragen.

Hier finden sie alle weiteren Erläuterungen und können das Mutterschaftsgeld online beantragen: www.mutterschaftsgeld.de

Schlagwort: Mutterschaft, Mutterschaftsgeld, Mutterschaftsgeldstelle