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Krankenversicherung gesetzliche, Mutterschaftsgeld: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Gesetzlich krankenversicherte Frauen'''  haben während des Mutterschutzes einen Anspruch von {{#var:21.1}} € täglich. Der Mutterschutz beginnt vier Wochen vor dem vorausgesagten Geburtstermin. Er endet acht Wochen nach der Geburt.<br />
'''Gesetzlich krankenversicherte Frauen''' <br />
  haben während des Mutterschutzes einen Anspruch von {{#var:21.1}} € täglich. Der Mutterschutz beginnt vier Wochen vor dem vorausgesagten Geburtstermin. Er endet acht Wochen nach der Geburt.<br />
 
'''Für privat versicherte Frauen besteht Anspruch auf Mutterschaftsgeld.'''<br />


'''Für privat versicherte Frauen besteht Anspruch auf Mutterschaftsgeld.'''
Arbeitnehmerinnen, die privat krankenversichert oder geringfügig beschäftigt sind, erhalten vom Bundesversicherungsamt ein reduziertes Mutterschaftsgeld von einmalig höchstens {{#var:21.2}} €..
Arbeitnehmerinnen, die privat krankenversichert oder geringfügig beschäftigt sind, erhalten vom Bundesversicherungsamt ein reduziertes Mutterschaftsgeld von einmalig höchstens {{#var:21.2}} €..
Das Mutterschaftsgeld ist bei der Mutterschaftsgeldstelle des Bundesversicherungsamtes in Bonn zu beantragen.<br />
Das Mutterschaftsgeld ist bei der Mutterschaftsgeldstelle des Bundesversicherungsamtes in Bonn zu beantragen.<br />
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