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Krankenversicherung gesetzliche, Krankentagegeld für Selbständige: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Wahlmöglichkeit des Selbständigen als GKV Versicherter'''
'''Wahlmöglichkeit des Selbständigen als GKV Versicherter'''
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'''Bezahlung des regulären Beitrages:'''
'''Bezahlung des regulären Beitrages:'''


Der Selbstständige bezahlt den regulären Beitragssatz von 14,6 % zzgl. des kassenindividuellen Zusatzbeitrages. Als Leistung wird Krankengeld, wie bei Arbeitnehmern, ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit gewährt. Hierfür muss eine formlose, schriftliche Wahlerklärung abgegeben werden, an die der Versicherte drei Jahre gebunden ist.  
Der Selbstständige bezahlt den regulären Beitragssatz von {{#var:3.1}} % zzgl. des kassenindividuellen Zusatzbeitrages. Als Leistung wird Krankengeld, wie bei Arbeitnehmern, ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit gewährt. Hierfür muss eine formlose, schriftliche Wahlerklärung abgegeben werden, an die der Versicherte drei Jahre gebunden ist.  




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[[Category:Krankenversicherung gesetzliche]][[Category:PIM]]
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