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Krankenversicherung gesetzliche, Krankentagegeld Aussteuerung: Unterschied zwischen den Versionen

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* die Betreuung, Beaufsichtigung und Pflege des Kindes kann nicht durch eine andere im Haushalt lebende Person übernommen werden
* die Betreuung, Beaufsichtigung und Pflege des Kindes kann nicht durch eine andere im Haushalt lebende Person übernommen werden


'''Beginn des Krankentagegeldanspruchs'''
'''Beginn des Krankentagegeldanspruchs'''<br />
 
Der Krankentagegeldanspruch beginnt am Tag der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit bzw. bei Beginn der Krankenhausbehandlung oder bei Beginn der Behandlung in der Vorsorgeeinrichtung bzw. Rehaeinrichtung.
Der Krankentagegeldanspruch beginnt am Tag der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit bzw. bei Beginn der Krankenhausbehandlung oder bei Beginn der Behandlung in der Vorsorgeeinrichtung bzw. Rehaeinrichtung.


'''Dauer des Krankentagegeldanspruchs'''
'''Dauer des Krankentagegeldanspruchs'''<br />
 
Grundsätzlich ist die Dauer des Krankentagegeldbezugs unbefristet. Wird das Krankentagegeld jedoch aufgrund der selben Krankheit bezogen, so ist die Bezugsdauer auf 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren befristet.  
Grundsätzlich ist die Dauer des Krankentagegeldbezugs unbefristet. Wird das Krankentagegeld jedoch aufgrund der selben Krankheit bezogen, so ist die Bezugsdauer auf 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren befristet.  


'''Aussteuerung des Krankentagegelds'''
'''Aussteuerung des Krankentagegelds'''<br />
 
Ist der Zeitraum der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber und die Zahlung des Krankentagegelds durch die Krankenkasse ausgeschöpft – im Regelfall nach 78 Wochen – so erfolgt die sog. Aussteuerung. Die Aussteuerung bedeutet, dass keine Lohnfortzahlung mehr durch den Arbeitgeber und keine Krankentagegeldzahlung durch die Krankenkasse erfolgt.  
Ist der Zeitraum der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber und die Zahlung des Krankentagegelds durch die Krankenkasse ausgeschöpft – im Regelfall nach 78 Wochen – so erfolgt die sog. Aussteuerung. Die Aussteuerung bedeutet, dass keine Lohnfortzahlung mehr durch den Arbeitgeber und keine Krankentagegeldzahlung durch die Krankenkasse erfolgt.  
Besteht für den Arbeitgeber nach der Aussteuerung keine Beschäftungsmöglichkeit mehr für den Arbeitnehmer, so sollte ein Antrag auf Arbeitslosengeld bei der Agentur für Arbeit unter Berücksichtigung der verbleibenden Leistungsfähigkeit und der fehlenden Beschäftigungsmöglichkeit gestellt werden. Ansonsten bleibt nur die Beantragung der Grundsicherungsleistungen nach SGB II bzw. Sozialhilfe nach SGB XII.
Besteht für den Arbeitgeber nach der Aussteuerung keine Beschäftungsmöglichkeit mehr für den Arbeitnehmer, so sollte ein Antrag auf Arbeitslosengeld bei der Agentur für Arbeit unter Berücksichtigung der verbleibenden Leistungsfähigkeit und der fehlenden Beschäftigungsmöglichkeit gestellt werden. Ansonsten bleibt nur die Beantragung der Grundsicherungsleistungen nach SGB II bzw. Sozialhilfe nach SGB XII.<br />
 




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