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Krankenversicherung gesetzliche, Kündigung: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Neue Regelungen zum Kündigungsrecht''' <big>ab dem 01-02-2021</big><br />
'''Neue Regelungen zum Kündigungsrecht''' <big>ab dem 01-02-2021</big><br />


 
Ab 2021 wird der Wechsel von gesetzlichen Krankenkasse zur gesetzlichen Krankenkassen viel einfacher. Eine Kündigung des Versicherten ist nicht mehr erforderlich.
 
Nach Beitritt zur neuen Kasse übernimmt diese alle Formalitäten.
 
Ab 2021 gilt auch eine kürzere  Bindefrist; Versicherte  können alle zwölf Monate, bisherv18 Monate, die gesetzliche Krankenkasse wechseln.
 
 
 




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