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Krankenversicherung gesetzliche, Hausfrauen: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Beginn der Mitgliedschaft:'''
'''- Beginn der Mitgliedschaft:'''


Der Beginn der Mitgliedschaft der beitrittsberechtigten Person beginnt mit dem Tag nach dem Ende der Familienversicherung oder mit dem Tag nach dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht.
Der Beginn der Mitgliedschaft der beitrittsberechtigten Person beginnt mit dem Tag nach dem Ende der Familienversicherung oder mit dem Tag nach dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht.




'''Berechnung der Beitragshöhe:'''
'''- Berechnung der Beitragshöhe:'''


Die Berechnung des Beitrages zur Krankenversicherung erfolgt, indem die beitragspflichtigen Einnahmen mit dem Beitragssatz der gesetzlichen Krankenkasse multipliziert werden. Berücksichtigt werden die beitragspflichtigen Einnahmen bis zur Beitragsbemessungsgrenze.
Die Berechnung des Beitrages zur Krankenversicherung erfolgt, indem die beitragspflichtigen Einnahmen mit dem Beitragssatz der gesetzlichen Krankenkasse multipliziert werden. Berücksichtigt werden die beitragspflichtigen Einnahmen bis zur Beitragsbemessungsgrenze.




'''Beitragspflichtige Einnahmen:'''
'''- Beitragspflichtige Einnahmen:'''


Zur Ermittlung der beitragspflichtigen Einnahmen bei Hausfrauen sollten die individuellen Bestimmungen der Krankenkassensatzung beachtet werden. Da diese erheblich voneinander abweichen, ist eine direkte Kontaktaufnahme mit der Krankenkasse empfehlenswert.
Zur Ermittlung der beitragspflichtigen Einnahmen bei Hausfrauen sollten die individuellen Bestimmungen der Krankenkassensatzung beachtet werden. Da diese erheblich voneinander abweichen, ist eine direkte Kontaktaufnahme mit der Krankenkasse empfehlenswert.




'''Beitragssatz:'''
'''- Beitragssatz:'''


Hausfrauen, die in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, haben keinen Anspruch auf Krankengeld. Daher ist bei der Beitragsberechnung der ermäßigte Beitragssatz zu veranschlagen.
Hausfrauen, die in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, haben keinen Anspruch auf Krankengeld. Daher ist bei der Beitragsberechnung der ermäßigte Beitragssatz zu veranschlagen.




'''Leistungen:'''
'''- Leistungen:'''


Für Hausfrauen in der gesetzlichen Krankenkasse sind die gleichen Leistungen vorgesehen, wir für alle anderen Versicherten auch. Jedoch kann das Kostenerstattungsprinzip gewählt werden. Die ärztlichen Behandlungen erfolgen als Privatbehandlungen per Rechnung. Die Krankenkasse erstattet jedoch nur nach den Kassensätzen.
Für Hausfrauen in der gesetzlichen Krankenkasse sind die gleichen Leistungen vorgesehen, wir für alle anderen Versicherten auch. Jedoch kann das Kostenerstattungsprinzip gewählt werden. Die ärztlichen Behandlungen erfolgen als Privatbehandlungen per Rechnung. Die Krankenkasse erstattet jedoch nur nach den Kassensätzen.
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