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Krankenversicherung gesetzliche, Familienversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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In der gesetzlichen Krankenversicherung besteht die Möglichkeit die eigene Familie kostenfrei im Rahmen der Familienversicherung zu versichern. Zur Familie zählen die eigenen Kinder, der Ehegatte / Partner in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.
In der gesetzlichen Krankenversicherung besteht die Möglichkeit die eigene Familie kostenfrei im Rahmen der Familienversicherung zu versichern. Zur Familie zählen die eigenen Kinder, der Ehegatte / Partner in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.
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*'''Folgend die Voraussetzungen für die Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung:'''<br />
*'''Folgend die Voraussetzungen für die Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung:'''<br />


- der Wohnsitz des Familienmitglieds muss in Deutschland sein -  das Familienmitglied darf nicht versicherungspflichtig sein und mehr als 425 Euro im Monat verdienen; bei einem Minijob gilt die Minijobgrenze in Höhe von XXX 450 Euro im Monat  
- der Wohnsitz des Familienmitglieds muss in Deutschland sein -  das Familienmitglied darf nicht versicherungspflichtig sein und mehr als {{#var:5.2}} € im Monat verdienen; bei einem Minijob gilt die Minijobgrenze in Höhe von {{#var:5.1}} € im Monat  
- eine versicherungsfreiheit darf nicht vorliegen, z.B. gut verdienende Arbeitnehmer oder Beamten <br />
- eine versicherungsfreiheit darf nicht vorliegen, z.B. gut verdienende Arbeitnehmer oder Beamten <br />
- keine hauptberufliche selbständige Tätigkeit <br />
- keine hauptberufliche selbständige Tätigkeit <br />
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