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Krankenversicherung gesetzliche, Elternzeit: Unterschied zwischen den Versionen

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Im Rahmen der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung sind Familienmitglieder kostenfrei mitversichert. Auch während der Elternzeit sind diese beitragsfrei mitversichert. Voraussetzung ist, dass diese vor Beginn der Elternzeit als Pflichtmitglied der gesetzlichen Krankenkasse angehört haben. Als weitere Voraussetzung gilt, dass der Ehepartner ebenfalls gesetzlich versichert ist.
Im Rahmen der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung sind Familienmitglieder kostenfrei mitversichert. Dies gilt auch für die Elternzeit. Voraussetzung ist, dass diese vor Beginn der Elternzeit als Pflichtmitglied der gesetzlichen Krankenkasse angehört haben. Weiterhin gilt, dass der Ehepartner ebenfalls gesetzlich versichert ist.


Ist hingegen der Ehepartner privat krankenversichert, wird geprüft, ob die Bedingungen zur Beitragsfreiheit gegeben sind. Folgendermassen erfolgt die Prüfung:
Ist hingegen der Ehepartner privat krankenversichert, wird geprüft, ob die Bedingungen zur Beitragsfreiheit gegeben sind. Folgendermassen erfolgt die Prüfung:
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