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Krankenversicherung gesetzliche, Elternzeit: Unterschied zwischen den Versionen

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Bei unverheirateten Personen wird das eigene Einkommen während der Elternzeit zur Beitragsberechnung verwendet. Ist kein Einkommen vorhanden, so wird das sog. Mindestbemessungseinkommen zur Beitragsermittlung für die gesetzliche Krankenversicherung verwendet.
Bei unverheirateten Personen wird das eigene Einkommen während der Elternzeit zur Beitragsberechnung verwendet. Ist kein Einkommen vorhanden, so wird das sog. Mindestbemessungseinkommen zur Beitragsermittlung für die gesetzliche Krankenversicherung verwendet.
XYZ




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