Krankenversicherung gesetzliche, Beitragsbemessungsgrenze

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⚠️ Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) ist nicht identisch mit der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG).

Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) ist eine Rechengröße des Sozialversicherungsrechtes und stellt den Höchstbetrag dar, der zur Berechnung des Beitrages der gesetzlichen Krankenversicherung herangezogen wird. Die Höhe der Beitragbemessungsgrenze wird jährlich neu festgelegt. Ausschlaggebender Faktor ist das Arbeitsentgelt des gesetzlich Versicherten. Für Einkommensanteile oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze sind keine Beiträge durch den gesetzlich Versicherten zu entrichten.

Die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt für das Jahr 2022 monatlich: 5.362,50 € oder jährlich: 64.550,00 €.


Unterschied zur PKV

Privat Versicherte zahlen unabhängig ihres Einkommens einen Beitrag, der sich nach dem Umfang und Höhe des Versicherungsschutzes und ihrem Eintrittsalter richtet. Hier hat er die freie Wahl und bestimmt somit die Beitragshöhe wesentlich mit. Es sind keine Beiträge aus Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Zins-, Miet- Pacht, Abfindungsbeträgen und weiterer Einnahmen zu entrichten.


👁 Siehe auch: Krankenversicherung gesetzliche, allgemeiner u. ermäßigter Beitragssatz
👁 Siehe auch: Krankenversicherung gesetzliche, beitragspflichtige Einnahmen
👁 Siehe auch: Krankenversicherung gesetzliche, Jahresverdienstgrenze
👁 Siehe auch: Krankenversicherung gesetzliche, Beitragsentwicklung bis 2021
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