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Krankenversicherung gesetzliche, Beitragsbemessungsgrenze: Unterschied zwischen den Versionen

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  Die Beitragsbemessungsgrenze beträgt für das Jahr {{#var:lfd.Jahr}} bei 12 Monatseinkommen: {{#var:}} oder jährlich: {{#var:}}  
  Die Beitragsbemessungsgrenze beträgt für das Jahr {{#var:lfd.Jahr}} bei 12 Monatseinkommen: {{#var:}} oder jährlich: {{#var:}}  


👁 Siehe auch: [[Krankenversicherung gesetzliche, allgemeiner und ermäßigter Beitragssatz ]]<br />
👁 Siehe auch: [[Krankenversicherung gesetzliche, allgemeiner u. ermäßigter Beitragssatz ]]<br />
👁 Siehe auch: [[Krankenversicherung gesetzliche, beitragspflichtige Einnahmen]]<br />
👁 Siehe auch: [[Krankenversicherung gesetzliche, beitragspflichtige Einnahmen]]<br />
👁 Siehe auch: [[Krankenversicherung gesetzliche, Jahresverdienstgrenze ]]<br />
👁 Siehe auch: [[Krankenversicherung gesetzliche, Jahresverdienstgrenze ]]<br />
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