Krankenversicherung gesetzliche, Beitragsbemessungsgrenze: Unterschied zwischen den Versionen

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⚠️ Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) ist nicht identisch mit der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG).<br />
⚠️ Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) <ins>'''ist nicht identisch mit der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG''').</ins><br />


Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) ist eine '''Rechengröße des Sozialversicherungsrechtes''' und stellt den Höchstbetrag dar, der zur '''Berechnung des Beitrages''' der gesetzlichen Krankenversicherung herangezogen wird. Die Höhe der Beitragbemessungsgrenze wird '''jährlich neu festgelegt'''. Ausschlaggebender Faktor ist das Arbeitsentgelt des gesetzlich Versicherten. Für Einkommensanteile oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze sind keine Beiträge durch den gesetzlich Versicherten zu entrichten.<br />
Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) ist eine '''Rechengröße des Sozialversicherungsrechtes''' und stellt den Höchstbetrag dar, der zur '''Berechnung des Beitrages''' der gesetzlichen Krankenversicherung herangezogen wird. Die Höhe der Beitragbemessungsgrenze wird '''jährlich neu festgelegt'''. Ausschlaggebender Faktor ist das Arbeitsentgelt des gesetzlich Versicherten. Für Einkommensanteile oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze sind keine Beiträge durch den gesetzlich Versicherten zu entrichten.<br />
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'''Privat Versicherte zahlen unabhängig ihres Einkommens einen Beitrag''', der sich nach dem Umfang und Höhe des Versicherungsschutzes und ihrem Eintrittsalter richtet. Hier hat er die freie Wahl und bestimmt somit die Beitragshöhe wesentlich mit. Es sind keine Beiträge aus Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Zins-, Miet- Pacht, Abfindungsbeträgen und weiterer Einnahmen zu entrichten.
'''Privat Versicherte zahlen unabhängig ihres Einkommens einen Beitrag''', der sich nach dem Umfang und Höhe des Versicherungsschutzes und ihrem Eintrittsalter richtet. Hier hat er die freie Wahl und bestimmt somit die Beitragshöhe wesentlich mit. Es sind keine Beiträge aus Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Zins-, Miet- Pacht, Abfindungsbeträgen und weiterer Einnahmen zu entrichten.


'''Siehe auch:'''<br />
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