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Krankenversicherung gesetzliche, Beitragsbemessungsgrenze: Unterschied zwischen den Versionen

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  Die Beitragsbemessungsgrenze beträgt für das Jahr {{#var:Jahr}}:
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  in den alten Bundesländern: {{#var:GKV-BBG|4.237,90}}  
  bei 12 Monatseinkommen: {{#var:GKV-BBG|4.237,90}}  
  in den neuen Bundesländern: {{#var:GKV-BBGj|50.850}}  
  oder jährlich: {{#var:GKV-BBGj|50.850}}  
Siehe auch: [[Krankenversicherung gesetzliche, allgemeiner Beitragssatz ]]<br />
Siehe auch: [[Krankenversicherung gesetzliche, allgemeiner Beitragssatz ]]<br />
Siehe auch: [[Krankenversicherung gesetzliche, beitragspflichtige Einnahmen]]<br />
Siehe auch: [[Krankenversicherung gesetzliche, beitragspflichtige Einnahmen]]<br />