Krankenversicherung gesetzliche, Beitrag im Alter: Unterschied zwischen den Versionen

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* '''Alleinstehende Arbeitnehmer''' die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind haben bis zum Altersrentenbezug aus Ihrem Erwerbseinkommen {{#var:1.4}} % maximal aus der Beitragsbemessungsgrenze für das Jahr {{#var:aktuelles_jahr}} von {{#var:1.2 € Beiträge zu zahlen. Hinzu kommt der kassenunterschiedliche Zusatzbeitrag von bis zu XXX %, XXX € den der Versicherte, ohne den Arbeitgeberzuschuss, alleine tragen muss.
* '''Alleinstehende Arbeitnehmer''' die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind haben bis zum Altersrentenbezug aus Ihrem Erwerbseinkommen XX % maximal aus der Beitragsbemessungsgrenze für das Jahr XXX2017 von XXX € Beiträge zu zahlen. Hinzu kommt der kassenunterschiedliche Zusatzbeitrag von bis zu XXX %, XXX € den der Versicherte, ohne den Arbeitgeberzuschuss, alleine tragen muss.
  '''Der Gesamtaufwand für den alleinstehenden Arbeitnehmer beläuft sich somit monatlich bis auf  XXX €.'''<br />
  '''Der Gesamtaufwand für den alleinstehenden Arbeitnehmer beläuft sich somit monatlich bis auf  XXX €.'''<br />


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* Bezieher einer gesetzlichen Renten
* Bezieher einer gesetzlichen Renten
* Erfüllung von Vorversicherungszeiten in der gKV
* Erfüllung von Vorversicherungszeiten in der GKV




'''Regelung zur Erfüllung von Vorversicherungszeiten in der gKV'''
'''Regelung zur Erfüllung von Vorversicherungszeiten in der GKV'''


Wer in der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens zu 90 % gesetzliche versichert war, darf in der Krankenversicherung für Rentner versichert werden. Gesetzliche Regelung lt. § 5 Abs. 1.11 SGB V (9/10-Regelung). Der Zugangsweg zur gesetzlichen Krankenversicherung bleibt unberücksichtigt; pflichtversichert, freiwillig versichert oder familienversichert. Der Zeitraum der Erwerbstätigkeit beginnt mit der ersten Erwerbstätigkeit, inkl. Berufsausbildung und Selbständigkeit, und endet zum Zeitpunkt des Antrags auf gesetzliche Rente. Bei Erwerbslosigkeit gilt der 18. Geburtstag oder der Termin der Heirat.
Wer in der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens zu 90 % gesetzliche versichert war, darf in der Krankenversicherung für Rentner versichert werden. Gesetzliche Regelung lt. § 5 Abs. 1.11 SGB V (9/10-Regelung). Der Zugangsweg zur gesetzlichen Krankenversicherung bleibt unberücksichtigt; pflichtversichert, freiwillig versichert oder familienversichert. Der Zeitraum der Erwerbstätigkeit beginnt mit der ersten Erwerbstätigkeit, inkl. Berufsausbildung und Selbständigkeit, und endet zum Zeitpunkt des Antrags auf gesetzliche Rente. Bei Erwerbslosigkeit gilt der 18. Geburtstag oder der Termin der Heirat.
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