Krankenversicherung gesetzliche, Arzneimittel Festbeträge

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Festbeträge sind Höchstbeträge für die Erstattung von Arzneimittelpreisen durch die gesetzlichen Krankenkassen. Das bedeutet: Die Krankenkassen zahlen nicht automatisch jeden Preis, sondern nur Festbeträge. Diese werden für Gruppen pharmakologisch-therapeutisch vergleichbarer Arzneimittel festgesetzt. Denn in Deutschland gibt es viele Arzneimittel mit vergleichbarer Wirkung und Qualität und zum Teil auch identischer Zusammensetzung, deren Preise aber sehr unterschiedlich sind.

Alle Medikamente, die vom Hersteller zu einem Preis angeboten werden, der mindestens 30 Prozent unter dem Festbetrag liegt, können von der Zuzahlung befreit werden. Über 3.800 Arzneimittel enthält die Liste der Medikamente, die von den Krankenkassen von der Zuzahlung der Patienten befreit sind (Stand Juli 2017). Darin enthalten sind Generika ebenso wie patentgeschützte Wirkstoffe. In einer regelmäßig aktualisierten Liste werden alle zuzahlungsbefreiten Arzneimittel erfasst.

Ein geringer Anteil der Festbetragsarzneimittel wird mit einem Preis über dem Festbetrag angeboten. Zum 01.07.2017 gibt es 5.153 aufzahlungspflichtige Fertigarzneimittelpackungen. Der Anteil aufzahlungspflichtiger Packungen am gesamten Festbetragsmarkt beträgt 15,8 Prozent. Der Anteil aufzahlungspflichtiger Verordnungen beträgt 7,8 Prozent. Verschreibt der Arzt dem Patienten ein Medikament mit einem Preis über dem Festbetrag, ist er verpflichtet, ihn darauf hinzuweisen. Der Patient kann sich dann über aufzahlungsfreie Verordnungsalternativen informieren lassen. Diese stehen in der Regel immer zur Verfügung. Bei einer Entscheidung für das teurere Arzneimittel zahlt der Patient in der Apotheke den Differenzbetrag plus normaler Zuzahlung grundsätzlich aus eigener Tasche.

Die Festbeträge werden vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen regelmäßig angepasst.

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit


👁 Siehe auch: Krankenversicherung gesetzliche, Zuzahlungen
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