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'''Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung und Pflegeversicherung werden auf Antrag von der Bundesanstalt für Arbeit zu 100% übernommen.''' Es besteht eine Begrenzung auf die Höhe der Beiträge, die duch das Bundesamt für Arbeit zu zahlen wäre wenn eine Pflichtversicherung bestände. | '''Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung und Pflegeversicherung werden auf Antrag von der Bundesanstalt für Arbeit zu 100% übernommen.''' Es besteht eine Begrenzung auf die Höhe der Beiträge, die duch das Bundesamt für Arbeit zu zahlen wäre wenn eine Pflichtversicherung bestände. | ||
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