Kollektivvertrag

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Mit einer Kollektivversicherung wird eine Gruppe von Personen in einem Versicherungsvertrag versichert. Die Bedingungen eines Kollektivvertrages beinhalten i.d.R. von der Norm abweichende, günstigere Bedingungen. Verwendung finden die Kollektivverträge sehr häufig in Verbindung mit Vereinen und Verbänden.


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Schlagwort: Vereinsversicherung, Verbandsversicherung -.-.-.-