Kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Unterschied zwischen den Versionen

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'''Europäische Union'''<br />
'''Europäische Union'''<br />
Gemäß der EU-Empfehlung 2003/361/EG'der Europäische Union|Europäischen Union gelten Unternehmen mit mehr als 250 Vollzeitäquivalent|Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz über 50 Mio Euro verbunden mit einer  Bilanzsumme über 43 Mio Euro als Großunternehmen.[http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2003:124:0036:0041:DE:PDF EU-Definition kleine und mittlere Unternehmen.
Gemäß der EU-Empfehlung 2003/361/EG der Europäische Union gelten Unternehmen mit mehr als 250 Vollzeitäquivalent|Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz über 50 Mio Euro verbunden mit einer  Bilanzsumme über 43 Mio als Großunternehmen.
 
Empfehlung der EU Kommission vom 6.  Mai 2003 betreffend  der Definition  der  Kleinstunternehmen  sowie  der  kleinen  und  mittleren  Unternehmen  [http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2003:124:0036:0041:DE:PDF <br />
 
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2003:124:0036:0041:DE:PDF
 
''' EU-Definition kleine und mittlere Unternehmen'''


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