Kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Unterschied zwischen den Versionen

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Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), in Belgien und Österreich Klein- und Mittelbetriebe (KMB), ist die Sammelbezeichnung für Unternehmen, die definierte Grenzen hinsichtlich Beschäftigtenzahl, Umsatzerlös oder Bilanzsumme nicht überschreiten. Die Einordnung erfolgt in der Regel unabhängig von der gewählten Rechtsform oder der Eigentümerstruktur. Unternehmen, die die Grenzen überschreiten, werden Großunternehmen genannt. Quelle: Wikipedia<br />


Quelle: Die folgenden Erläuterungen und Zahlenwerte / Tabellen sind ein Auszug aus Wikipedia


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Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), in Belgien und Österreich Klein- und Mittelbetriebe (KMB), ist die Sammelbezeichnung für Unternehmen, die definierte Grenzen hinsichtlich Beschäftigtenzahl, Umsatzerlös oder Bilanzsumme nicht überschreiten. Die Einordnung erfolgt in der Regel unabhängig von der gewählten Rechtsform oder der Eigentümerstruktur. Unternehmen, die die Grenzen überschreiten, werden Großunternehmen genannt.<br />
Europäische Union'''<br />


'''Europäische Union'''<br />
Gemäß der EU-Empfehlung 2003/361/EG der Europäische Union gelten Unternehmen mit mehr als 250 Vollzeitäquivalent|Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz über 50 Mio Euro verbunden mit einer  Bilanzsumme über 43 Mio € als Großunternehmen.


Gemäß der EU-Empfehlung 2003/361/EG'der Europäische Union|Europäischen Union gelten Unternehmen mit mehr als 250 Vollzeitäquivalent|Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz über 50 Mio Euro verbunden mit einer Bilanzsumme über 43 Mio Euro als Großunternehmen.<ref>[http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2003:124:0036:0041:DE:PDF EU-Definition kleine und mittlere Unternehmen.
Empfehlung der EU Kommission vom 6.  Mai 2003 betreffend  der Definition  der  Kleinstunternehmen  sowie  der kleinen  und  mittleren  Unternehmen  [http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2003:124:0036:0041:DE:PDF <br />


Gemäß der ''EU-Empfehlung 2003/361/EG'' der [[Europäische Union|Europäischen Union]] gelten Unternehmen mit mehr als 250 [[Vollzeitäquivalent|Mitarbeitern]] oder einem [[Jahresumsatz]] über 50 Mio Euro verbunden mit einer [[Bilanzsumme]] über 43 Mio Euro als Großunternehmen.<ref>[http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2003:124:0036:0041:DE:PDF EU-Definition kleine und mittlere Unternehmen]</ref>
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2003:124:0036:0041:DE:PDF
 
''' EU-Definition kleine und mittlere Unternehmen'''


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! Anzahl Beschäftigte
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