Kfz Versicherung, höhere Gewalt

Aus Versicherungen.org Wiki

Schäden durch höhere Gewalt (z.B. Blitzschlag) sind nicht Gegenstand der Kfz Haftpflichtversicherung.

Im Straßenverkehrsrecht führt das Vorliegen von höherer Gewalt als Unfallursache gemäß § 7 Abs. 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG) zum Ausschluss der Gefährdungshaftung für den Halter, der ansonsten verschuldensunabhängig für die bei dem Betrieb seines Kraftfahrzeuges verursachten Schäden haftet.

Schlagwort:


< zurück Einträge vorwärts >      Alle Einträge zur Kfz Versicherung anzeigen      zur Hauptseite 


Bim pim v02.png










.-.-.-.