Kfz Versicherung, europäischer Unfallbericht

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Der europäische Unfallbericht ist eine europaweit einheitliches Formular, dass die Protokollierung eines Verkehrsunfalles vor Ort vereinfacht. Insbesondere hilft der europäische Unfallbericht die evtl. vorhandenen Sprachbarrieren zu überwinden. Der europäische Unfallbericht ist in zwei identische Teile aufgebaut, die jeweils von den Unfallbeteiligten gemeinsam ausgefüllt und unterschrieben werden. Jeder Unfallbeteiligte erhält eine Durchschrift zur Meldung an den eigene Kfz-Versicherungsgesellschaft.

Mit der Übersetzungsbroschüre zum europäischen Unfallbericht können die Unfallbeteiligten in ihrer Muttersprache den Unfallbericht ausfüllen. Folgende Informationen werden abgefragt:

- Angaben zur Person der Unfallbeteiligten
- Angaben zu den Unfallfahrzeugen
- Schäden an den Unfallfahrzeugen
- Schilderung des Unfallhergangs

Der europäische Unfallbericht ist in den nachfolgenden Sprachen beim GDV (Gesamtverband der Versicherungswirtschaft) erhältlich:

- Englisch
- Französisch
- Italienisch
- Niederländisch
- Polnisch
- Portugiesisch
- Spanisch
- Tschechisch
- Türkisch
- Ungarisch
- Russisch

Bestellung des Europäischen Unfallberichts

Ein Exemplar des Europäischen Unfallberichts (Formular mit Durchschreibesatz) nebst mehrsprachiger Ausfüllanleitung können Sie hier kostenfrei bestellen. Bitte klicken Sie auf die Abbildung unten, um den Bestellvorgang auszulösen.

Die nachfolgenden Punkte sollten bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall beachtet werden:

Grundsätzlich kann der Geschädigte einen Sachverständigen zur Beweissicherung und Feststellung des Schadenumfangs und dessen Höhe beauftragen. Handelt es sich um einen sog. Bagatellschaden – ca. 500 bis 1000 Euro – ist im Regelfall ein Kostenvoranschlag einer Kfz-Fachwerkstatt ausreichend.

Durch die vollständige Beweissicherung wird sichergestellt, dass die Schadensersatzansprüche des Geschädigten komplett befriedigt werden. Aufgrund des Gutachtens können die unfallbedingten Ausfallzeiten des Fahrzeugs erfasst werden und die Ersatzansprüche für einen Mietwagen bzw. die Nutzungsausfallentschädigung festgelegt werden.

Wird das reparierte Unfallfahrzeug verkauft, so ist die Offenlegung eines Autounfalls im Regelfall offenbarungspflichtig.

Die Höhe der Wertminderung des Fahrzeuges kann durch ein Gutachten ermittelt und belegt werden. Oftmals wird auf den Wertminderungsanspruch jedoch verzichtet, da ein Gutachten eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen fehlt.

Der Geschädigte kann wählen, ob eine Abrechnung auf Gutachtenbasis (fiktive Abrechnung) erfolgt oder aufgrund des tatsächlichen Reparaturkosten durch eine Kfz-Fachwerkstatt.

Die Reparatur des Unfallschadens am Fahrzeug kann durch eine vom Versicherungsnehmer ausgewählten Kfz-Fachwerkstatt erfolgen.

Während der Reparaturzeit des Unfallfahrzeuges sind dem Geschädigten die Kosten für eine Ersatzfahrzeug / Mietfahrzeug oder eine Nutzungsausfallentschädigung zu erstatten. Die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung richtet sich nach dem Fahrzeugtyp und wird vom Kfz-Sachverständigen festgelegt.

Zur Durchsetzung des Schadensersatzansprüche kann der Geschädigte einen Rechtsanwalt beauftragen. Die Kosten hierfür sind grundsätzlich durch die Versicherungsgesellschaft des Schädigers zu tragen.



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