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Kfz Versicherung, Zulassungsbescheinigung / Fahrzeugschein / Fahrzeugbrief: Unterschied zwischen den Versionen

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Seit 2005 ersetzt die Kfz Zulassungsbescheinigung, Teil I, den Fahrzeugschein.  Teil II ersetzt den Fahrzeugbrief.
Seit 2005 ersetzt die Kfz Zulassungsbescheinigung, Teil I, den Fahrzeugschein.  Teil II ersetzt den Fahrzeugbrief.
Die Kfz Zulassungsbescheinigung ist bei der Kfz Neu- und Ummeldung notwendig.<br />
Die Kfz Zulassungsbescheinigung ist bei der Kfz Neu- und Ummeldung notwendig.<br />
Die wichtigsten Einträge, Angaben in der Zulassungsbescheinigung sind: Amtliches Kennzeichen, Anzahl der Vorbesitzer, Datum der Erstzulassung, Name und Anschrift des Inhabers der Zulassungsbescheinigung sowie sämtliche Angaben zum Fahrzeug - wie: Typ, Marke, Handelsbezeichnung, Farbe, Fahrgestellnummer, Hubraum, Nennleistung in PS/KW, Kraftstoffart und ...


'''Verlust und der Diebstahl''' der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ist der Zulassungsbehörde unverzüglich zu melden.
'''Verlust und der Diebstahl''' der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ist der Zulassungsbehörde unverzüglich zu melden.
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