Kfz Versicherung, Zulassungsbescheinigung / Fahrzeugschein / Fahrzeugbrief: Unterschied zwischen den Versionen

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Seit 2005 ersetzt die Kfz Zulassungsbescheinigung, Teil I, den Fahrzeugschein.  Teil II ersetzt den Fahrzeugbrief.
Seit 2005 ersetzt die Kfz Zulassungsbescheinigung, Teil I, den Fahrzeugschein.  Teil II ersetzt den Fahrzeugbrief.
Die Kfz Zulassungsbescheinigung ist bei der Kfz Neu- und Ummeldung notwendig.
Die Kfz Zulassungsbescheinigung ist bei der Kfz Neu- und Ummeldung notwendig.<br />
 
'''Verlust und der Diebstahl''' der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ist der Zulassungsbehörde unverzüglich zu melden.
'''Verlust und der Diebstahl''' der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ist der Zulassungsbehörde unverzüglich zu melden.
Die Zulassungsbehörde unterrichtet das Kraftfahrt Bundesamt (KBA). Das KBA leitet das sogenannte "Aufbietungsverfahren" ein. D.h. nach einer Frist, i.d.R. 3 Wochen, ist eine Neuausstellung der Papiere möglich.
Die Zulassungsbehörde unterrichtet das Kraftfahrt Bundesamt (KBA). Das KBA leitet das sogenannte "Aufbietungsverfahren" ein. D.h. nach einer Frist, i.d.R. 3 Wochen, ist eine Neuausstellung der Papiere möglich.




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Schlagwort: Kfz Zulassung
Schlagwort: Kfz Zulassung, Neuausstellung Kfz Dokumente


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Version vom 14. Mai 2017, 10:35 Uhr

Seit 2005 ersetzt die Kfz Zulassungsbescheinigung, Teil I, den Fahrzeugschein. Teil II ersetzt den Fahrzeugbrief. Die Kfz Zulassungsbescheinigung ist bei der Kfz Neu- und Ummeldung notwendig.

Verlust und der Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ist der Zulassungsbehörde unverzüglich zu melden. Die Zulassungsbehörde unterrichtet das Kraftfahrt Bundesamt (KBA). Das KBA leitet das sogenannte "Aufbietungsverfahren" ein. D.h. nach einer Frist, i.d.R. 3 Wochen, ist eine Neuausstellung der Papiere möglich.


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