Kfz Versicherung, Versicherungswechsel

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  • Kündigung der Kfz-Versicherung

Der Kfz-Versicherungsvertrag läuft regulär ein Jahr und lässt sich zum Ende der Laufzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen. Die Laufzeit der Kfz-Versicherung ist meist deckungsgleich mit dem Kalenderjahr. Bei unterjährigen Verträgen bzw. Saisonkennzeichen gelten abweichende Stichtage. Zu beachten ist, dass die Kündigung spätestens beim Kfz-Versicherer vorliegen muss.

Eine außerordentliche Kündigung ist bei einer Beitragserhöhung möglich, die nicht durch eine Rückstufung begründet ist, möglich. Bei einem Fahrzeugwechsel bzw. Neuzulassung sowie im Schadensfall ist diese auch möglich. Der Kündigungsgrund muss im Kündigungsschreiben angegeben werden.

  • Tarif- und Leistungsvergleich

Für einen Tarif- und Leistungsvergleich sind die nachfolgenden Daten bzw. Informationen erforderlich:

  • Daten aus dem Fahrzeugschein bzw. Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung:

- HSN (Herstellerschlüsslenummer)
- TSN (Typschlüsselnummer)
- Erstzulassungsdatum
- Kfz-Kennzeichen

  • Daten aus den bisherigen Versicherungsunterlagen:

- Versicherungsgesellschaft
- Versicherungsscheinnummer
- Schadenfreiheitsklasse
- aktueller Beitrag
- Schäden in den letzten 3 Jahren vorhanden
- Jährliche Fahrleistung in km
- nächtlicher Abstellort des Fahrzeugs
- Nutzungsart des Fahrzeugs (privat/gewerblich/freiberuflich)
- Mehrere Nutzer vorhanden
- Alter des jüngsten Nutzers
- Wohneigentum vorhanden

  • Gewünschter Versicherungsschutz

- Kfz-Haftpflichtversicherung (gesetzlich vorgeschrieben; Pflichtversicherung)
- Kfz-Teilkaskoversicherung
- Kfz-Vollkaskoversicherung
- Zusatzleistungen (Rabattschutz im Schadensfall, Schutzbrief, Fahrerschutz, usw.)

  • Neuen Kfz-Versicherungsvertrag abschliessen

Der neue Kfz-Versicherungsvertrag sollte aufgrund eines konkreten Angebotes durch den Kfz-Versicherer abgeschlossen und vereinbart werden. Durch die Aushändigung des Kfz-Versicherungsvertrages bzw. die schriftliche Vertragsbestätigung ist der neue Versicherungsvertrag zu Stande gekommen.

  • Alten Kfz-Versicherungsvertrag kündigen

Zur Kündigung des alten Kfz-Versicherungsvertrages ist ein formloses Kündigungsschreiben ausreichend. Folgende Informationen sollte dieses jedoch beinhalten:

- Kontaktdaten des Versicherungsnehmers
- Versicherungsscheinnummer
- amtliches Kennzeichen
- Kündigungsdatum
- Kündigungsgrund


Empfehlung: Die Kündigung sollte  per Einschreiben erfolgen. 


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