Kfz Versicherung, Schadenregulierungsbeauftragter: Unterschied zwischen den Versionen

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Jedes europäische Versicherungsunternehmen hat in jedem EU-Mitgliedsstaat einen Schadenregulierungsbeauftragten. Dieser reguliert Ersatzansprüche von Sachschäden und Personenschäden unter den nachfolgenden Voraussetzungen:


* der Unfall hat sich in einem EU-Mitgliedsstaat ereignet, in der der Geschädigte keinen Wohnsitz hat
* der Schaden wurde durch ein Fahrzeug verursacht, dass in einem EU-Mitgliedsstaat versichert ist
'''Aufgabe des Schadenregulierungsbeauftragten'''
Der Schadenregulierungsbeauftragte trägt alle Informationen zusammen, die zur Regulierung des Schadens erforderlich sind.
'''Gesetzliche Grundlage'''
In jedem EU-Mitgliedsstaat muss ein Schadenregulierungsbeauftragter von allen ausländischen Versicherungsgesellschaften benannt werden. Alle EU-Bürger können jeweils in ihrem Land Ansprüche aufgrund eines Verkehrsunfalls mit einem EU-Ausländer geltend machen.
'''Entschädigungsstelle für Verkehrsopferhilfe'''
Der Geschädigte kann somit in seinem Wohnsitzland den Schaden an den zuständigen Schadenregulierungsbeauftragten des ausländischen Kfz-Haftpflichtversicherers anzeigen. Des weiteren steht dem Geschädigten die Entschädigungsstelle der Verkehrsopferhilfe zur Verfügung.
'''Kontaktdaten Schadenregulierungsbeauftragte'''
Die Kontaktdaten des zuständigen Schadenregulierungsbeauftragten sind zu erfahren beim Zentralruf der Autoversicherer.





Aktuelle Version vom 20. November 2017, 16:20 Uhr

Jedes europäische Versicherungsunternehmen hat in jedem EU-Mitgliedsstaat einen Schadenregulierungsbeauftragten. Dieser reguliert Ersatzansprüche von Sachschäden und Personenschäden unter den nachfolgenden Voraussetzungen:

  • der Unfall hat sich in einem EU-Mitgliedsstaat ereignet, in der der Geschädigte keinen Wohnsitz hat
  • der Schaden wurde durch ein Fahrzeug verursacht, dass in einem EU-Mitgliedsstaat versichert ist


Aufgabe des Schadenregulierungsbeauftragten

Der Schadenregulierungsbeauftragte trägt alle Informationen zusammen, die zur Regulierung des Schadens erforderlich sind.


Gesetzliche Grundlage

In jedem EU-Mitgliedsstaat muss ein Schadenregulierungsbeauftragter von allen ausländischen Versicherungsgesellschaften benannt werden. Alle EU-Bürger können jeweils in ihrem Land Ansprüche aufgrund eines Verkehrsunfalls mit einem EU-Ausländer geltend machen.


Entschädigungsstelle für Verkehrsopferhilfe

Der Geschädigte kann somit in seinem Wohnsitzland den Schaden an den zuständigen Schadenregulierungsbeauftragten des ausländischen Kfz-Haftpflichtversicherers anzeigen. Des weiteren steht dem Geschädigten die Entschädigungsstelle der Verkehrsopferhilfe zur Verfügung.


Kontaktdaten Schadenregulierungsbeauftragte

Die Kontaktdaten des zuständigen Schadenregulierungsbeauftragten sind zu erfahren beim Zentralruf der Autoversicherer.


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