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Kfz Versicherung, Regress: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Bei schwerwiegenden Verletzungen der Obliegenheiten''' kann der Versicherer den Versicherungsnehmer '''bis zu 5.000 €  in Regress nehmen.'''
'''Bei schwerwiegenden Verletzungen der Obliegenheiten''' kann der Kfz-Versicherer den Versicherungsnehmer '''bis zu 5.000 €  in Regress nehmen.'''
Dies geschieht z.B. bei der Verursachung eines Unfalls unter Alkoholeinwirkung. Der Versicherer leistet an den Geschädigten und holt sich bis zu 5.000 € im Regress das Geld zurück.
Dies geschieht z.B. bei der Verursachung eines Unfalls unter Alkoholeinwirkung. Der Versicherer leistet an den Geschädigten und holt sich bis zu 5.000 € im Regress das Geld zurück.


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Schlagwort: Regressanspruch, Regressansprüche




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Schlagwort: Regress, Regressanspruch, Regressansprüche
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