Kfz Versicherung, Regress: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
keine Bearbeitungszusammenfassung
(5 dazwischenliegende Versionen von 2 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:


'''Bei schwerwiegenden Verletzungen der Obliegenheiten''' kann der Versicherer den Versicherungsnehmer '''bis zu 5.000 €  in Regress nehmen.'''
'''Bei schwerwiegenden Verletzungen der Obliegenheiten''' kann der Kfz-Versicherer den Versicherungsnehmer '''bis zu 5.000 €  in Regress nehmen.'''
Dies geschieht z.B. bei der Verursachung eines Unfalls unter Alkoholeinwirkung. Der Versicherer leistet an den Geschädigten und holt sich bis zu 5.000 € im Regress das Geld zurück.
Dies geschieht z.B. bei der Verursachung eines Unfalls unter Alkoholeinwirkung. Der Versicherer leistet an den Geschädigten und holt sich bis zu 5.000 € im Regress das Geld zurück.


Zeile 7: Zeile 7:




[[Informationssystem Kfz Versicherung | Alle Einträge zur '''Kfz Versicherung''' anzeigen]] <br />
Schlagwort: Regress, Regressanspruch, Regressansprüche
Schlagwort: Regressanspruch, Regressansprüche




<center>{{BimpimV02}}
< '''zurück''' Einträge '''vorwärts''' >   <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [[Informationssystem Kfz Versicherung | Alle Einträge zur '''Kfz Versicherung''' anzeigen]]    <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü | zur '''Hauptseite''']]




<center>{{bimpimV02}}




Zeile 35: Zeile 35:




 
.-.-.-.
 
 
 
 
 
 
 
 
-.-.-.-
[[Category:Kfz Versicherung]][[Category:BIM]][[Category:PIM]]
 
 
[[Category:Kfz Versicherung]]
45.029

Bearbeitungen

Navigationsmenü