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Kfz Versicherung, Neupreisentschädigung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Neupreisentschädigung in der Kfz-Versicherung ist der Betrag, der für den Kauf eines neuen Fahrzeuges in der Ausstattung des versicherten Fahrzeuges oder, wenn der Fahrzeugtyp des versicherten Fahrzeugs nicht mehr hergestellt wird, eines vergleichbaren Nachfolgemodells am Schadentag aufgewendet werden muss. Für den Neupreis ist die unverbindliche Preisempfehlung des Fahrzeugherstellers abzüglich evtl. ortsüblicher oder marktüblicher Nachlässe maßgeblich.
Die Neupreisentschädigung in der Kfz-Versicherung ist der Betrag, der für den Kauf eines neuen Fahrzeuges in der Ausstattung des versicherten Fahrzeuges oder, wenn der Fahrzeugtyp des versicherten Fahrzeugs nicht mehr hergestellt wird, eines vergleichbaren Nachfolgemodells am Schadentag aufgewendet werden muss. Für den Neupreis ist die unverbindliche Preisempfehlung des Fahrzeugherstellers abzüglich evtl. ortsüblicher oder marktüblicher Nachlässe maßgeblich.
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- der Verlust oder Totalschaden des versicherten Fahrzeugs tritt innerhalb einer bestimmten Frist nach der Erstzulassung ein, üblich sind 24, 18, 12 oder 6 Monate<br />
- der Verlust oder Totalschaden des versicherten Fahrzeugs tritt innerhalb einer bestimmten Frist nach der Erstzulassung ein, üblich sind 24, 18, 12 oder 6 Monate<br />
- die Reparaturkosten betragen mehr als 70 oder 80 Prozent des Neuwertes<br />
- die Reparaturkosten betragen mehr als 70 oder 80 Prozent des Neuwertes<br />




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- Verlust aufgrund eines Diebstahls<br />
- Verlust aufgrund eines Diebstahls<br />
- Zerstörung<br />
- Zerstörung<br />




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