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Kfz Versicherung, Leasing: Unterschied zwischen den Versionen

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GAP-Deckung für Leasingfahrzeugen
'''GAP-Deckung für Leasingfahrzeugen'''


Insbesondere die GAP-Deckung ist bei Leasingfahrzeugen zu empfehlen. Die GAP-Deckung versichert die Differenz bzw. Lücke zwischen dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges und den Restbeträgen aus dem Leasingvertrag. Bei Fahrzeugen der gehobenen Kategorie kann die Lücke mehrere tausend Euro betragen.
Insbesondere die GAP-Deckung ist bei Leasingfahrzeugen zu empfehlen. Die GAP-Deckung versichert die Differenz bzw. Lücke zwischen dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges und den Restbeträgen aus dem Leasingvertrag. Bei Fahrzeugen der gehobenen Kategorie kann die Lücke mehrere tausend Euro betragen.


Die GAP-Deckung kommt zu tragen bei
'''Die GAP-Deckung kommt zu tragen bei'''
 
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Totalschaden  
* Totalschaden  
Beschädigung
* Beschädigung
Verlust
* Verlust
Zerstörung
* Zerstörung
des versicherten Fahrzeugs.  Zum Schadentag wird dann der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges ermittelt. Dieser entspricht dem aktuellen Wert eines gleichwertigen Fahrzeuges, unter Berücksichtigung des km-Standes und der Fahrzeugausstattung. Von der Entschädigungsleistung wird ein evtl. vorhandener Restwert abgezogen und der Differenzbetrag dem Versicherungsnehmer erstattet.
des versicherten Fahrzeugs.  Zum Schadentag wird dann der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges ermittelt. Dieser entspricht dem aktuellen Wert eines gleichwertigen Fahrzeuges, unter Berücksichtigung des km-Standes und der Fahrzeugausstattung. Von der Entschädigungsleistung wird ein evtl. vorhandener Restwert abgezogen und der Differenzbetrag dem Versicherungsnehmer erstattet.


Meist jedoch fällt der Wiederbeschaffungswert geringer aus als die noch offenen Leasingraten bis zum Ende des vereinbarten Leasingzeitraums. Der Leasingnehmer ist trotz des totalen Wertverlustes verpflichtet die noch ausstehenden Leasingraten zu begleichen. Die GAP-Deckung übernimmt die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und den ausstehenden Leasingraten für den Versicherungsnehmer.  
Meist jedoch fällt der Wiederbeschaffungswert geringer aus als die noch offenen Leasingraten bis zum Ende des vereinbarten Leasingzeitraums. Der Leasingnehmer ist trotz des totalen Wertverlustes verpflichtet die noch ausstehenden Leasingraten zu begleichen. Die GAP-Deckung übernimmt die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und den ausstehenden Leasingraten für den Versicherungsnehmer.  


Beispielsrechnung für die GAP-Deckung:


Wiederbeschaffungswert des Leasingfahrzeugs am Schadentag: 20.000 Euro
'''Beispielsrechnung für die GAP-Deckung:'''
Restlaufzeit des Leasingvertrages ab dem Schadentag: 34 Monate
 
monatliche Leasingrate: 749 Euro
* Wiederbeschaffungswert des Leasingfahrzeugs am Schadentag: 20.000 Euro
Leasing-Restbetrag: 25.466 Euro
* Restlaufzeit des Leasingvertrages ab dem Schadentag: 34 Monate
GAP-Deckung: 5.466 Euro
* monatliche Leasingrate: 749 Euro
* Leasing-Restbetrag: 25.466 Euro
* GAP-Deckung: 5.466 Euro




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