Kfz Versicherung, Kaufpreisversicherung

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Die Kaufpreisversicherung gleicht bei Totalschaden und Diebstahl die Differenz zum Wiederbeschaffungswert aus.
Hinzu kommt ggf. noch der Inflationsausgleich der bis zu drei Prozent betragen kann.

Wird das Kfz in einem Maße beschädigt, dass die Reparaturkosten höher ausfallen als der Wiederbeschaffungswert des Kfz, so ist sehr oft ein erheblicher finanzieller Verlust zu beklagen.

Wurde das Kfz finanziert, ändert sich nichts an der laufenden Verpflichtung zur Ratenzahlung. Der Kredit muss weiter bedient werden. Die Kaufpreisversicherung gleicht die entstandene Lücke aus, sie zahlt die Differenz zwischen dem Zeitwert und dem Kaufpreis des Kfz.

Voraussetzungen zum Abschluss einer Kaufpreisversicherung

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