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Kfz Versicherung, Fahrerkreis: Unterschied zwischen den Versionen

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bleibt es bei einem offenen Personenkreis.
bleibt es bei einem offenen Personenkreis.


Wird das Kfz, bei benanntem Nutzerkreis, mit Wissen des Versicherungsnehmers, von "unberechtigten" Fahreren genutzt, so liegt eine Obliegenheitsverletzung des VN  vor.


Lässt der Versicherungsnehmer bzw. Halter jemanden außerhalb des definierten Fahrerkreises (also einen unberechtigten Fahrer) fahren, begeht er eine Obliegenheitsverletzung.
Kfz-Haftpflicht zahlt immer


Auch wenn ein Fahrer am Steuer saß, der nicht im Versicherungsvertrag eingetragen war, greift bei einem selbst verursachten Unfall die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflicht. 
Auch wenn ein Fahrer am Steuer saß, der nicht im Versicherungsvertrag eingetragen war, greift bei einem selbst verursachten Unfall die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflicht. 
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