Kfz Versicherung, Annahmezwang: Unterschied zwischen den Versionen

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Für die Kfz-Haftpflichtversicherung, zu den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestdeckungssummen, besteht seitens des Versicherungsunternehmen ein Annahmezwang. '''Es besteht Versicherungspflicht'''.<br />
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| [[Datei:Versicherungsvergleich.png |410px]]|| ''''''
'''120.000 Kundenmandate, inhabergeführt  seit 1985'''<br />
'''Angebote vergleichen  -  die  perfekte Versicherung'''<br />
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Es gelten die folgenden Ausnahmen:<br />


- Der Versicherte macht falsche Angaben,<br />
Für die <big>'''Kfz-Haftpflichtversicherung'''</big>, zu den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestdeckungssummen, besteht seitens des Versicherungsunternehmen ein '''<big>Annahmezwang</big>'''<br>
- es bestand bereits ein Versicherungsvertrag der wegen Nichtzahlung der Prämie oder arglistiger Täuschung vom Versicherer gekündigt wurde, <br />
- der Versicherer kann wegen sachlicher (die Wagnisklasse wird nicht angeboten) oder örtlicher Gegebenheiten verbieten die Aufnahme (Regionalversicherer).<br />




Die Ablehnungsfrist ist der Zeitraum, in dem eine Versicherungsgesellschaft entscheidet, ob sie den Antrag eines Versicherungsinteressenten annimmt oder ablehnt.
'''Es besteht Versicherungspflicht'''.<br />
Details zu dieser Frist sind im Pflichtversicherungsgesetz geregelt. Die Ablehnungsfrist darf im Normalfall maximal vier Wochen betragen.
Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung beschränkt sich der Zeitraum nach § 5 Abs. 3 sogar nur auf 14 Tage.




* '''Es gelten die folgenden Ausnahmen:<br />'''
:Der Versicherte macht falsche Angaben,<br />
:es bestand bereits ein Versicherungsvertrag der wegen Nichtzahlung der Prämie oder arglistiger Täuschung <br />
:vom Versicherer gekündigt wurde, <br />
:der Versicherer kann wegen sachlicher (die Wagnisklasse wird nicht angeboten) oder örtlicher Gegebenheiten verbieten<br />
:die Aufnahme (Regionalversicherer) kein Angebot unterbreiten.<br />


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Schlagwort:


* '''Die Ablehnungsfrist''' <br />
:ist der Zeitraum, in dem eine Versicherungsgesellschaft entscheidet, ob sie den Antrag eines Versicherungsinteressenten annimmt oder ablehnt.
:Details zu dieser Frist sind im Pflichtversicherungsgesetz geregelt. Die Ablehnungsfrist darf im Normalfall maximal vier Wochen betragen.
:Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung beschränkt sich der Zeitraum nach § 5 Abs. 3 sogar nur auf 14 Tage.


<center>{{BimpimV02}}


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'''Anschrift'''<br />
Versicherungsvergleich.de<br />
Versicherungsmakler OHG<br />
Winkelweg 2<br />
D - 82211 Herrsching<br />
'''Kontakt Geschäftsführung'''<br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119 <br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de <br> 
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:  <br>
'''vertretungsberechtigte Geschäftsführer<br />'''
Brigitte Smieskol <br />
Volker Hahn<br>




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