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Kfz Versicherung, Annahmezwang: Unterschied zwischen den Versionen

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Für die Kfz-Haftpflichtversicherung, zu den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestdeckungssummen, besteht seitens des Versicherungsunternehmen ein Annahmezwang. Es besteht Versicherungspflicht.<br />
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{| class="wikitable"
|-
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{| border="0" style="border-collapse:collapse"
| [[Datei:Versicherungsvergleich.png |410px]]|| ''''''
'''120.000 Kundenmandate, inhabergeführt  seit 1985'''<br />
'''Angebote vergleichen  -  die  perfekte Versicherung'''<br />
|}
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Es gelten die folgenden Ausnahmen:<br />


- Der Versicherte macht falsche Angaben,<br />
Für die <big>'''Kfz-Haftpflichtversicherung'''</big>, zu den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestdeckungssummen, besteht seitens des Versicherungsunternehmen ein '''<big>Annahmezwang</big>'''<br>
- es bestand bereits ein Versicherungsvertrag der wegen Nichtzahlung der Prämie oder arglistiger Täuschung vom Versicherer gekündigt wurde, <br />


- der Versicherer kann wegen sachlicher (die Wagnisklasse wird nicht angeboten) oder örtlicher Gegebenheiten verbieten die Aufnahme (Regionalversicherer).<br />


'''Es besteht Versicherungspflicht'''.<br />


Die Ablehnungsfrist ist der Zeitraum, in dem eine Versicherungsgesellschaft entscheidet, ob sie den Antrag eines Verbrauchers annimmt oder ablehnt.  
 
Details zu dieser Frist sind im Pflichtversicherungsgesetz geregelt. Die Ablehnungsfrist darf im Normalfall maximal vier Wochen betragen.  
* '''Es gelten die folgenden Ausnahmen:<br />'''
Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung beschränkt sich der Zeitraum nach § 5 Abs. 3 sogar nur auf 14 Tage.
:Der Versicherte macht falsche Angaben,<br />
:es bestand bereits ein Versicherungsvertrag der wegen Nichtzahlung der Prämie oder arglistiger Täuschung <br />
:vom Versicherer gekündigt wurde, <br />
:der Versicherer kann wegen sachlicher (die Wagnisklasse wird nicht angeboten) oder örtlicher Gegebenheiten verbieten<br />
:die Aufnahme (Regionalversicherer) kein Angebot unterbreiten.<br />
 
 
* '''Die Ablehnungsfrist''' <br />
:ist der Zeitraum, in dem eine Versicherungsgesellschaft entscheidet, ob sie den Antrag eines Versicherungsinteressenten annimmt oder ablehnt.  
:Details zu dieser Frist sind im Pflichtversicherungsgesetz geregelt. Die Ablehnungsfrist darf im Normalfall maximal vier Wochen betragen.  
:Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung beschränkt sich der Zeitraum nach § 5 Abs. 3 sogar nur auf 14 Tage.
 
 
 
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'''Anschrift'''<br />
Versicherungsvergleich.de<br />
Versicherungsmakler OHG<br />
Winkelweg 2<br />
D - 82211 Herrsching<br />
 
 
'''Kontakt Geschäftsführung'''<br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119 <br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de <br> 
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:  <br>
 
 
'''vertretungsberechtigte Geschäftsführer<br />'''
Brigitte Smieskol <br />
Volker Hahn<br>
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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[[Category:Kfz Versicherung]][[Category:BIM]][[Category:PIM]]
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