Kfz Versicherung, Übertragung SFR

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Die Übertragung des SFR (Schadenfreiheitsrabatt) in der Kfz Versicherung ist an Voraussetzungen geknüpft. Die Übertragung ist immer möglich auf die nachfolgenden Personen:

  • Ehepartner
  • eigene Kinder
  • Eltern

Bei einigen Kfz-Versicherern ist der SFR-Übertrag auch auf die nachfolgenden Personen möglich:

  • Lebensgefährte
  • nicht leibliche Kinder
  • Enkel

Grundsätzlich kann der SFR-Empfänger nur soviel SFR empfangen, wie dieser selbst hätte erreichen können, seit der SFR-Empfänger den Führerschein besitzt. Z.B. hat der SFR-Empfänger den Führerschein seit 2 Jahren, so werden höchstens diese übernommen und in den Schadenfreiheitsrabatt für zwei Jahre eingestuft. Wird ein höherer SFR übertragen, so verfällt der überschüssige Rabatt unwiderruflich.

Durch die Übertragung des SFR auf den Empfänger verliert der Abgebende den Schadenfreiheitsrabatt endgültig.