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Kfz Versicherung, Übertragung SFR: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Übertragung des SFR (Schadenfreiheitsrabatt) in der Kfz Versicherung ist an Voraussetzungen geknüpft. Die Übertragung ist immer auf die nachfolgenden Personen möglich:
 
- Ehepartner,<br />
- eigene Kinder,<br />
- Eltern.<br />
 
Bei einigen Kfz-Versicherern ist der SFR-Übertrag auch auf folgende Personen möglich:
 
- Lebensgefährte,<br />
- nicht leibliche Kinder,<br />
- Enkel.<br />
 
Grundsätzlich kann der SFR-Empfänger nur soviel SFR empfangen, wie dieser selbst hätte erreichen können, seit der SFR-Empfänger den Führerschein besitzt. Z.B. hat der SFR-Empfänger den Führerschein seit 2 Jahren, so werden höchstens diese übernommen und in den Schadenfreiheitsrabatt für zwei Jahre eingestuft. Wird ein höherer SFR übertragen, so verfällt der überschüssige Rabatt.
 
 
⚠️ Durch die Übertragung des SFR auf den Empfänger verliert der Abgebende unwiderruflich den Schadenfreiheitsrabatt.<br />
 
 
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[[Category:Kfz Versicherung]][[Category:BIM]][[Category:PIM]]
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