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Kfz Versicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Kfz-Versicherung gliedert sich in die Bereiche Haftpflichtversicherung und Kaskoversicherung auf. Wobei das Bestehen einer Kfz-Haftpflichtversicherung für den Halter eines Fahrzeuges zur sog. Pflichtversicherung zählt. Die Kaskoversicherung wiederum unterteilt sich in die Teilkaskoversicherung und Vollkaskoversicherung. Im Rahmen Vollkaskoversicherung ist die Teilkaskoversicherung bereits beinhaltet.
'''Die Kfz-Haftpflichtversicherung'''
Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt verschuldensunabhängig Schäden bei Verkehrsunfällen ab und wehrt unberechtigte Forderungen ab. Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich für jeden Halter eines Fahrzeuges vorgeschrieben, geregelt im Pflichtversicherungsgesetz. Der Beitragsaufwand zur Kfz-Haftpflichtversicherung ist u.a. von den nachfolgenden Faktoren abhängig:
* Alter des Fahrers
* Fahrerkreis
* Ausstellungsdatum der Fahrerlaubnis
* Hersteller und Typ der Fahrzeugs
* Art des Fahrzeugs
* Baujahr des Fahrzeugs
* Wert des Fahrzeugs
* Jährliche Fahrleistung
* Schadenfreiheitsrabatt des Vorversicherers
* Regionalklasse
'''Die Kfz-Teilkaskoversicherung'''
Die Kfz-Teilkaskoversicherung deckt Schäden am eigenen Fahrzeug ab. Die nachfolgenden Ereignisse sind in der Kfz-Teilkaskoversicherung im Versicherungsschutz beinhaltet:
* Diebstahl und Raub
* Einbruchdiebstahl
* Brand und Explosion
* Glasbruchschäden
* Schäden an der Verkabelung aufgrund von Kurzschluss
* Marderbiss inkl. Folgeschäden – meist nur bei hochwertigen Tarifen - 
* unmittelbare Einwirkungen von Hagel, Überschwemmung, Sturm und Blitzschlag
* Zusammenstoß mit Tieren aller Art – meist nur bei hochwertigen Tarifen -
'''Die Kfz-Vollkaskoversicherung'''
Die Kfz-Vollkaskoversicherung beinhaltet u.a. die Teilkaskoversicherung und deckt Schäden am eigenen Fahrzeug bei selbst verschuldeten Unfällenschäden ab.
Ergänzend zur Kfz-Teilkaskoversicherung sind in der Kfz-Vollkaskoversicherung die nachfolgenden Schäden im Versicherungsschutz beinhaltet:
* selbst verschuldete Unfallschäden
* Vandalismus – die mutwillige Beschädigung des versichernden Fahrzeugs durch einen fremden Dritten
* Bei der Kfz-Teilkaskoversicherung und Kfz-Vollkaskoversicherung kann der Beitragsaufwand durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung reduziert werden.
In der Teilkaskoversicherung und Vollkaskoversicherung sind Pflichten des Versicherungsnehmers geregelt, die den vereinbarten Versicherungsschutz sicherstellen. Diese sind u.a.:
* gesetzeskonforme Verwendung des Fahrzeuges
* es besteht kein Versicherungsschutz beim Fahren ohne Fahrerlaubnis
* der unberechtigte Gebrauch des Fahrzeuges muss verhindert werden




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