Kapitallebensversicherung, Widerruf

Aus Versicherungen.org Wiki
Version vom 18. Juli 2021, 08:05 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Lebensversicherungen können vom VN widerrufen werden, wenn über das Widerrufsrecht fehlerhafte Auskünfte oder überhaupt keine Widerrufsbelehrung erfolgte. Es erfolgt dann eine Rückabwicklung. Verträge die zwischen 29-07-1994 und 31-12-2012 geschlossen wurden, können auch noch heute widersprochen werden. Bei erfolgreichem Widerspruch werden die Beiträge zurückgezahlt, einschliesslich Zinsen.

Sollte ein Vertrag bereits gekündigt sein und der Rückkaufswert wurde ausgezahlt, besteht weiterhin die Möglichkeit, im nachhinein, die Rückabwicklung zu fordern.


 Alle Einträge zur  Kapitallebensversicherung anzeigen                                        zur Hauptseite 


Bim pim v02.png

















Schlagwort: Widerruf Kapitallebensversicherung, Widerruf Lebensversicherung
-.-.-.-